General terms and conditions of auction4you GmbH for vintage/youngtimer auctions with consumer participation

Nachfolgende Auktions-Bedingungen gelten zwischen der auction4you GmbH (nachfolgend: auction4you) mit Sitz in Passau, eingetragen im Handelsregister des AG Passau, HRB 10994, geschäftsansässig Nikolaus-Otto-Straße 30, 52351 Düren („Vermittler“) und den „Beteiligten“, für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote im Rahmen von Oldtimer- und Youngtimer-Auktionen mit Verbraucherbeteiligung:

  1. auction4you versteigert, im Rahmen von öffentlich zugänglichen Versteigerungen neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge und Zubehör (nachfolgend für neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge und Zubehör: Kfz) im Namen und auf Rechnung eines Verkaufsinteressenten. Dabei tritt auction4you durch den Auktionator immer als Vermittler zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten auf. auction4you oder der Auktionator sind dabei in keinem Fall Eigentümer, Käufer oder Verkäufer der Kfz.
  2. Vorrangig gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung, VerstV) und des § 34b GewO (Gewerbeordnung), welche als ANLAGEN diesen Bedingungen beigefügt sind.Im Übrigen regeln nachfolgende Auktions-Bedingungen (Auktions-Bedingungen Oldtimer) die Rechte und Pflichten der Beteiligten.
  3. BeteiligteBeteiligte sind:
    a) auction4you als Vermittler
    b) Teilnehmer als registrierte Nutzer der Verkaufsplattform oder legitimierte Personen vor Ort, dies sind:
    – Verkäufer/Einlieferer als Verkaufsinteressent und Anbieter eines Kfz-Verkaufs
    – Käufer/Bieter als Kaufinteressent und Anbieter eines Kfz-Kaufs
  4. Diese Auktions-Bedingungen Oldtimer werden akzeptiert mit der Registrierung als Teilnehmer und durch Abgabe eines Angebotes durch den Einlieferer oder den Bieter.
  5. Registrierung
    a) Vor der Teilnahme an einer Auktion müssen sich Interessenten als Teilnehmer registrieren. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die Registrierung ist kostenlos. Verbraucher können nur als physisch anwesende Personen an Auktionen teilnehmen.
    b) Die Registrierung wird erst wirksam, wenn auction4you die Anmeldung annimmt und ausdrücklich die Zulassung zur Teilnahme erklärt, i.d.R. per E-Mail oder schriftlich. Interessenten müssen gegenüber auction4you die für die Registrierung abgefragten Informationen und Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen.
    c) Registrierte Teilnehmer müssen Änderungen der bei der Registrierung erfragten Daten in eigener Verantwortung auf dem neuesten Stand halten; dies gilt insbesondere für geänderte Vertretungsverhältnisse.

Die Einlieferung erfolgt zu den folgenden Bedingungen des Vermittlungsvertrages:

  1. Verfügungsbefugnis über die KFZ
    Die Teilnehmer dürfen nur solche Kfz einstellen, welche frei von Rechten Dritter sind und über die der Teilnehmer rechtlich frei verfügen darf und tatsächlich verfügen kann. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, sonstige Rechte Dritter.
  2. Mindestangaben
    Die Einlieferer müssen bei der Einstellung die angebotenen Waren richtig und vollständig hinsichtlich aller verkehrswesentlichen Eigenschaften beschreiben und dabei insbesondere folgende Mindestangaben machen:
    – Fahrzeugidentifizierungsnummer
    – Hersteller und Modell
    – Beschreibung des Zustandes zum Zeitpunkt der Einstellung
    – Unfallschäden und sonstige Schäden oder Mängel
    – Ausstattung und Zubehör
    – Mindestpreis
    – Baujahr und Modelljahr
    – Erstzulassungsdatum
    – Laufleistung
    – Fahrzeugherkunft
    – Anzahl der Vorbesitzer, soweit bekannt
    – Angaben zur Fahrtüchtigkeit/Rollfähigkeit
    – KraftstoffinhaltDiese Auflistung entbindet den Einlieferer jedoch nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung, ob auch tatsächlich alle werterhöhenden und wertmindernden verkehrswesentlichen Eigenschaften des Kfz richtig und vollständig aufgeführt sind.auction4you prüft die Beschreibung und Angabe weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit noch auf Plausibilität. Insofern ist auction4you nur für die korrekte Übertragung der Beschreibung des Einlieferers verantwortlich, nicht aber für deren Inhalt. Darauf aufbauend fertigt auction4you einen Zustandsbericht an dessen Inhalt, neben den vom Einlieferer gemachten Angaben, das Fahrzeug mit Bildern dokumentiert und sichtbare Schäden der Karosserie und des Interieurs erfasst. Der Bericht gibt keine Auskunft über den Zustand oder die Funktionalität der mechanischen, hydraulischen, elektrischen oder elektronischen Komponenten wie auch der Karosseriestruktur und des Unterbodens.
  3. Bereithaltepflicht des Einlieferers
    Der Einlieferer hat sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, insbesondere die folgenden: Fahrzeug- schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Abmeldebescheinigung, EU-Certificate of Conformity (COC Dokument), Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung, Serviceheft, Betriebsanleitung, Garantieunterlagen (sofern eine Garantie besteht) so bereit zu halten, dass diese dem Käufer unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags übergeben werden können.
  4. Freistellung
    Der Einlieferer ist verpflichtet, auction4you von allen Forderungen und Kosten freizustellen, die aufgrund einer Verletzung der in Ziffer II Abs. 1 – Abs. 3. genannten Verpflichtungen durch den Einlieferer gegenüber auction4you geltend gemacht werden.
  5. Überprüfung der Daten und Erteilung des Auftrags durch Einlieferer
    Der Einlieferer ist verpflichtet, die Richtigkeit der von auction4you übernommenen Angaben zu seinen Kfz im Auktionskatalog und auf den Verkaufsplattformen vor der Auktion zu überprüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, Abweichungen zu den von ihm nach Ziffer II Abs. 2 gemachten Mindestangaben mitzuteilen.Teilt der Einlieferer nicht vor Beginn der Auktion Änderungswünsche mit, gelten die Daten als akzeptiert und der Auftrag zur Durchführung der Auktion als erteilt.
  6. Bevollmächtigung
    Der Einlieferer bevollmächtigt auction4you zur Übergabe und Übereignung des verkauften Kfz nebst Zubehör, Papieren und Schlüsseln an den Käufer, ohne dass auction4you hierzu verpflichtet wäre.
  7. Einlieferung vor der Auktion
    Der Einlieferer übergibt das zu versteigernde Kfz samt aller Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere und Zubehör spätestens drei (3) Tage vor dem Auktionstermin an auction4you.Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung zu dem von auction4you benannten Lagerort trägt der Einlieferer. Bei verspäteter oder unvollständiger Übergabe ist auction4you berechtigt, eine Verspätungsgebühr entsprechend der jeweils geltenden Preisliste zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  1. Die vom Einlieferer gemachten Angaben zum Kfz werden auf der Auktion in geeigneter Weise visuell dargestellt, insbesondere im Auktionskatalog. Erkannte Abweichungen zu den Angaben im Auktionskatalog werden in geeigneter Weise auf der Auktion angegeben. Stellt der Auktionator während der Auktion offensichtliche Abweichungen zu der Fahrzeugbeschreibung in dem Auktionskatalog fest, wird er auf diese durch Ansage hinweisen. Weder auction4you noch der Auktionator sind jedoch gegenüber den übrigen Beteiligten verpflichtet, entsprechende Überprüfungen anzustellen oder entsprechende Hinweise zu erteilen.
  2. Die Gebotsschritte (z.B. 100, 200, 500, 1000 oder 2000 EURO) werden vor jeder einzelnen Auktion vom Auktionator bekannt gegeben.
  3. Die Gebotsabgabe ist nur in dem hier beschriebenen Verfahren möglich und ansonsten unwirksam. Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Kauf des Kfz abgegeben.
    Der Auktionator ist berechtigt, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auktionator kann nach diesen AGB unwirksame Gebote, z.B. Gebote unter Vorbehalt, berücksichtigen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, sofern der Einlieferer einwilligt.
  4. Der Auktionator ruft zu Beginn der Auktion und nach jedem abgegebenen Gebot zur Abgabe von Geboten auf. Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, dessen Gebot nach dreimaligem Gebotsaufruf das höchste Gebot ist und den im Auktionskatalog genannten Mindestpreis erreicht. Ein Anspruch des Höchstbietenden auf Zuschlag besteht jedoch nicht. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande. Der Käufer zeigt seine Bieternummer die sich auf dem Auktionskatalog befindet.
  5. Liegt das Höchstgebot unter dem von dem Einlieferer festgelegten Mindestpreis, kann der Auktionator dieses Gebot unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers annehmen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erklärt der Auktionator dem Bieter die Annahme unter Vorbehalt. Wird die Zustimmung innerhalb von 24 Stunden durch den Einlieferer oder durch auction4you gegenüber dem Bieter erteilt, kommt der Kaufvertrag zu Stande. Für diesen Zeitraum ist der Bieter, dessen Gebot unter dem Mindestpreis lag, an sein letztes Gebot gebunden.
  6. Durch den Zuschlag wird ein Kaufvertrag allein zwischen dem Einlieferer/Verkäufer und dem Bieter/Käufer geschlossen. auction4you ist nie Partei eines solchen Kaufvertrages und tritt stets nur als Vermittler auf.
  7. Inhalt des Verkaufsangebotes, Fahrzeugei- Genschaften und Gewährleistungsausschluss
    a) Das Kfz wird von dem Einlieferer in dem Zustand angeboten, in dem es sich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet.b) Dem Bieter ist bekannt, dass es sich bei den Kfz um Oldtimer/Youngtimer handelt, die in Bezug auf Beschaffenheit und/oder Funktionalität nicht mit einem modernen Fahrzeug verglichen werden können. Soweit der Verkäufer keine Beschaffenheit ausdrücklich zusichert, garantiert er weder die Originalität der Teile, Baugruppen, der Konstruktion und der Karosserie noch die Richtigkeit, Originalität und Qualität der Wartungen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden.c) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln des Kaufgegenstandes sind ausgeschlossen. Soweit Schäden auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gelten jedoch die gesetzlichen Vorschriften, insb. Verjährungsfristen.
  8. Inhalt des Ankaufsgebotes des Bieters
    Bei der Abgabe eines Gebotes in einer bestimmten Höhe berücksichtigt der Bieter, dass das Kfz in der eingestellten Beschreibung nur informatorisch beschrieben ist und das Kfz nach Ziffer III Abs. 7 in dem Zustand angeboten wird, in dem es sich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet, das Kfz also nach der Ziffer III Abs. 7 von der Beschreibung in der Einstellung des Kfz im objektiven Wert ab- weichen darf.
  9. Gleichhohe Gebote
    Liegen zum Auktionsende mehrere Gebote in gleicher Höhe vor, gilt derjenige Teilnehmer als Höchstbietender, der zuerst das Höchstgebot abgegeben hat. Sind beide Gebote gleichzeitig abgegeben worden, obliegt die Bestimmung des Höchstbietenden dem Auktionator.Der Auktionator behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nochmals aufzurufen.
  1. Von auction4you eingelagerte Kfz werden ohne besondere Vereinbarung unter freiem Himmel abgestellt. Dem Auftraggeber der Einlagerung ist daher bewusst, dass ein ausreichender Schutz gegen Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, Diebstahl und Sachbeschädigung nicht gegeben ist. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs durch Elementarschäden und von auction4you nicht zu vertretendem Diebstahl oder nicht zu vertretender Sachbeschädigung trägt auction4you zu keinem Zeitpunkt.a) Der Einlieferer oder Verkäufer trägt diese Gefahr grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.b) Der Bieter oder Käufer trägt diese Gefahr grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
  2. Soweit auction4you ein eigenes Verschulden trifft haftet auction4you beschränkt gem. der Ziffer VI.
  1. Abrechnung
    auction4you rechnet den Kaufpreis auf den Kaufgegenstand im Namen und für Rechnung des Einlieferers ab und lediglich die Einliefergebühr, die Verkaufsgebühr und die Käufergebühr sowie anfallende Entgelte gemäß den Auktionsbedingungen jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  2. Entgelte
    a) Für die Nutzung der Auktions- und Verkaufsplattformen fallen Entgelte und Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von auction4you an. Die Preisliste kann unter der auction4you Homepage, im Auktionskatalog und in den Auktionshäusern eingesehen werden.Die vom Käufer an auction4you zu zahlende Käufergebühr beträgt derzeit 8,295 % (Brutto) vom Verkaufspreis soweit in den besonderen Hinweisen zu der jeweiligen Versteigerung keine abweichende Käufergebühr benannt ist. Die Mindestkäufergebühr beträgt 500€ (Brutto). Zusätzlich wird eine Gebühr von Euro 23,80 (Brutto) für das Handling der Dokumente verrechnet. Die vom Verkäufer an auction4you in jedem Falle zu zahlende Einliefergebühr beträgt derzeit Euro 297.50 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die zusätzlich im Verkaufsfall vom Verkäufer zu zahlende Verkaufsgebühr beträgt 5,95 % vom Verkaufspreis soweit in den besonderen Hinweisen zu der jeweiligen Versteigerung keine abweichenden Einliefer- und Verkaufsgebühren benannt sind.b) Entgelte bei nicht durchgeführten Auktionen
    Wird eine Auktion aus Gründen, welche der Einlieferer zu vertreten hat, insbesondere wegen eines Verstoßes des Einlieferers gegen diese Auktions-Bedingungen Oldtimer oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, nicht durchgeführt oder eine laufende Auktion abgebrochen, so hat der Einlieferer dennoch die in der Preisliste genannte Einliefergebühr, zu zahlen.c) Entgelt bei nicht durchgeführten Kaufverträgen
    Wird ein geschlossener Kaufvertrag aus einem von einem Teilnehmer zu vertretenden Grund nicht durchgeführt (z.B. wegen Nichtigkeit, Anfechtung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung), insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen diese Auktions-Bedingungen Oldtimer oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, so hat dieser Teilnehmer dennoch die in der Preisliste genannte Entgelt oder Gebühren (Einliefergebühr, Käufer- und Verkaufsgebühr) an auction4you zu zahlen, als wäre der Kauf erfolgreich zu Stande gekommen.d) Dem Käufer und dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden im Sinne lit. b) bzw. lit. c) überhaupt nicht oder niedriger entstanden ist. auction4you ist hingegen der Nachweis gestattet, dass der Schaden höher als die Beträge in lit. b) bzw. lit. c) ist.
  3. Die Abwicklung des Kaufs
    a) Der Kaufpreis und die Entgelte nach Ziffer V. Abs. 2. sind mit Zuschlag fällig.b) Zahlungsarten
    Folgende Zahlungsarten sind zugelassen:
    – Überweisung bzw. Sofortüberweisung.c) Kaufliste und Rechnung
    Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags die erforderlichen Eintragungen in die Kaufliste vorzunehmen und die Rechnung entgegenzunehmen.
  4. Übergabe und Zurückbehaltung
    a) auction4you stellt dem Käufer das Kfz nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung zur Übergabe bereit und fordert den Käufer zur Übernahme auf. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug zunächst in jedem Fall zu übernehmen, auch wenn er Gegenrechte geltend macht oder machen will.b) auction4you behält sich bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis samt Entgelten und Gebühren ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugpapieren vor.c) Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Ex- portgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit nichts anderes vereinbart, zulasten des Käufers.
  5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für das jeweils gekaufte Kfz inklusive aller Gebühren und zusätzlichen Kosten vor.
    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  6. Außer mit synallagmatisch verknüpften Gegenforderungen aus demselben Vertrag können die Teilnehmer gegenüber Forderungen der auction4you nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche, gerichtliche und behördliche Aufrechnungsverbote bleiben unberührt.
  7. Die Teilnehmer können gegenüber Forderungen der auction4you ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein berechtigter Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
  1. auction4you ist nicht Partei der nach diesen Bedingungen zu Stande gekommenen Kaufverträge. Etwaige Rechte wegen Mängeln der kaufgegenständlichen Kfz können deshalb ausschließlich im Verhältnis von Käufer und Verkäufer bestehen und werden ausschließlich in diesem Verhältnis abgewickelt.Dabei gilt insbesondere:- auction4you ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Teilnehmer bei der Registrierung und bei den eingestellten Kfz nicht verantwortlich. Die Verantwortung liegt allein bei dem jeweiligen Teilnehmer.- Äußerungen des Auktionators und Beschreibungen im Auktionskatalog sind bloße Wissensmitteilungen der Angaben des Einlieferers gem. Ziffer II Abs. 2, sofern nicht eine ausdrücklich als solche mitgeteilte eigene Prüfung von auction4you stattgefunden hat.- auction4you haftet nicht für Bonität und Zahlungswilligkeit der Teilnehmer, da auction4you dies nicht prüft.
  2. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung für die Verletzung eigener Pflichten von auction4you oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet auction4you gegenüber den Teilnehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. In sonstigen Fällen, also insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit, haftet der auction4you, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften, nur- bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte „Kardinalpflicht“); und zwar auch dann beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der auction4you auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
  5. Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden auction4you nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  1. Für diese Auktions-Bedingungen Oldtimer und die Vertragsbeziehung zwischen den Beteiligten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts (CISG).
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen keine; soweit nachträglich Änderungen getroffen werden, bedürfen diese der Bestätigung einer zur Vertretung der auction4you berechtigten Person in Textform.
  3. Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Auktions-Bedingungen Oldtimer nicht Vertragsbestand- teil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen der Auktions-Bedingungen Oldtimer bleiben davon unberührt bestehen.
  4. Im Übrigen gelten die AGB der auction4you soweit einzelne Passagen nicht ausdrücklich durch die vorstehenden Auktionsbedingungen Oldtimer definiert sind.